EXPERTENINTERVIEW EXPERTENTELEFON \"Vertrauensselige Verbraucher\" am 25.11.2010

Interview mit Monika Maria Risch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht in Berlin, Vorsitzende der "Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein".


 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wenn ein Versicherungsantrag wegen einer Erkrankung von einer Gesellschaft abgelehnt wurde – erfahren das dann auch die anderen Anbieter und muss ich das bei einem erneuten Antragsverfahren angeben?

  • Monika Maria Risch: Grundsätzlich erfahren das die anderen Anbieter nicht. Häufig wird aber bei der Antragstellung danach gefragt und die Frage muss dann wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Übernimmt die Hausratversicherung auch dann einen Einbruchsschaden, wenn beispielsweise die Wohnungstüre nicht abgeschlossen oder ein Parterre-Fenster gekippt war?

  • Monika Maria Risch: Hier liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit vor. Seit dem 1. Januar 2009 darf der Versicherer seine Leistung in dem Maß kürzen, in dem einem Versicherungsnehmer die grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Oftmals gibt es zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden Streit darüber, ob der Versicherungsfall eingetreten ist oder ob das Kleingedruckte gerade diesen Schaden ausschließt. Hilft den Versicherten dann nur noch der Gang zum Gericht oder gibt es Schlichtungsstellen?

  • Monika Maria Risch: Es gibt den Versicherungsombudsmann, der vom Versicherten angerufen werden kann. Er ist bis zu einem "Streitwert" von 10.000 Euro entscheidungsbefugt, seine Entscheidung entfaltet Bindungswirkung für den Versicherer. Eine Ausnahme ist allerdings die Krankenversicherung, hier kann der Ombudsmann nicht aktiv werden.

Die Autoschlüssel wurden im Restaurant aus dem Mantel gestohlen. Nun ist der Wagen weg. Springt die Kaskoversicherung ein?

  • Monika Maria Risch: Hier liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit vor, der Versicherer ist zur Kürzung seiner Leistung berechtigt. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden, in welcher Höhe gekürzt werden darf. Sollte ein Versicherer die Leistung kürzen, sollte ein Kunde immer einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit Versicherungsrecht auskennt. In der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein sind ca. 1.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vereinigt. Eine Anwaltssuche gibt es unter www.davvers.de.

Ein Versicherungsnehmer hat beim Antrag für eine Risikolebensversicherung geschummelt und eine Krebserkrankung verschwiegen. Nun kommt er bei einem Motorradunfall ums Leben und die Krebserkrankung im Krankenhaus ans Licht. Kann die Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme verweigern?

  • Monika Maria Risch: Ja, die Versicherung kann tatsächlich den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und vom Vertrag zurücktreten. Die Versicherung wird dann leistungsfrei.

Immer häufiger werden auch alltägliche Konflikte vor Gericht ausgetragen. Wer sollte sich vor diesem Hintergrund mit einer Rechtsschutzversicherung für solche Streitfälle wappnen?

  • Monika Maria Risch: Grundsätzlich sollte jeder, der zur Miete wohnt, abhängig beschäftigt ist und ein Auto fährt, eine Rechtsschutzversicherung unterhalten.

Welche Möglichkeiten hat ein Versicherter, wenn die Versicherung seinen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt hat?

  • Monika Maria Risch: In einem solchen Fall bleibt dem Versicherungsnehmer nur die Klage.

Wie lange sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung laufen und spielen die Rentenlaufzeitdebatten dabei eine Rolle?

  • Monika Maria Risch: Die Rentenlaufzeiten spielen zwar eine Rolle, in der Praxis wird aus Kostengründen allerdings häufig nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres abgeschlossen. Ob man darüber hinaus Sicherheit wünscht ist, ist eine Frage des Preises und der eigenen Einschätzung.

Ist ein teures Fahrrad in der Hausratversicherung gegen Diebstahl geschützt oder muss ich dafür eine gesonderte Police abschließen?

  • Monika Maria Risch: Das hängt vom Vertrag ab. In manchen Verträgen sind Fahrräder bis zu einem bestimmten Wert mitversichert. Wenn das Rad teurer ist, sollte es zusätzlich versichert werden.

Thema Immobilie: Empfehlen Sie besondere Versicherungen, wenn man mit dem Bau der eigenen vier Wände beginnt und beispielsweise Eigenleistungen erbringt?

  • Monika Maria Risch: Ich empfehle in jedem Fall den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Quelle: deutsche journalisten dienste (djd),